Schreiblabor

Schreiblabor

Das Schreiblabor ist ein Kompensationsangebot für alle Fragen rund ums Schreiben und Verstehen von Texten - nicht nur im Fach Deutsch: Hausaufgaben fehlerfrei schreiben, Referate oder Präsentationen vor- oder ausformulieren, bestimmte Textsorten erstellen (oder verstehen), Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung... Hier werden alle Fragen von Fachkolleg:innen Deutsch beantwortet - oder auch von Kolleg:innen anderer Fächer, in denen das Schreiben und Verstehen von Texten eine Rolle spielt. Die hier zu gewinnenden Kompetenzen sind daher fachübergreifend für alle schriftsprachlichen Anforderungen nutzbar.

Das Schreiblabor kann also für Erörterungen im PoWi-Unterricht, Quellenanalysen im Geschichtsunterricht, Hausarbeiten in Ethik oder Präsentationen in Biologie und vieles andere verwendet werden.

Nutzen Sie dieses Angebot!

Öffnungszeiten im ersten Halbjahr 2022/23:
Montag & Mittwoch & Freitag jeweils von 14:00 - 16:00 Uhr

Lehrer:innen im Schreiblabor:

WochentagLehrer:in
Montag Herr Brenner oder Frau dos Santos
Mittwoch Frau Bikas oder Herr Brenner
Freitag Frau Pretzl
Mathelabor

Mathelabor

Das Mathelabor ist ein Kompensationsangebot der Fachschaft Mathematik. Alle Schüler:innen der ERS1 können das regelmäßig geöffnete Mathelabor (im Selbstlernzentrum) besuchen und bekommen dort Unterstützung rund um das Thema Mathematik. Hier können Hausaufgaben gemeinsam gemacht werden, es können Aufgabenformate geübt werden oder auch noch einmal Nichtverstandenes thematisiert werden. Eine Mathelehrer:in ist immer vor Ort. Besonders beliebt ist das Mathelabor natürlich vor den anstehenden Klausuren.

Hier sind die Öffnungszeiten, an denen Herr Dr. Schönfelder in der Schule präsent ist:

Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:15 - 15:00 Uhr
Freitag 14:00 - 16:00 Uhr

Ansprechpartner für das Mathelabor sind Dr. Eberhard Schönfelder und Thomas Jost.

LRS

LRS

LRS und Nachteilsausgleich an der ERS 1

In bestimmten Fällen kann ein in der Mittelstufe gewährter Nachteilsausgleich bei LRS auch in der Oberstufe weiterhin bewilligt werden. Die Eltern von Schüler:innen , die dies wünschen, müssen am Anfang der Einführungsphase (E-Phase) einen schriftlichen Antrag (s.u.) stellen, über den die Klassenkonferenz berät und über den das Schulamt entscheidet. Wenn ein Nachteilsausgleich gewährt wird, ist das mit der Verpflichtung für die Schüler:in verbunden, regelmäßig an den LRS-Fördermaßnahmen der ERS 1 teilzunehmen.

Der Antrag ist schriftlich an die Schulleitung zu richten. Folgende Dokumente sind beizufügen:

  • Nachweis über lückenlose Teilnahme an LRS-Fördermaßnahmen in der Sekundarstufe I
  • 2-3 korrigierte Klausuren aus 10/2 oder – wenn schon vorhanden – aus dem aktuellen Halbjahr an der ERS 1
  • Gegebenenfalls aktuelle außerschulische Gutachten über die LRS-Diagnose und/oder außerschulisch besuchte Fördermaßnahmen

In dem Antrag sollte formuliert und begründet werden, welche Form des Nachteilsausgleichs (i.d.R. Arbeitszeitverlängerung um 20 Minuten und/oder Notenschutz) gewünscht wird.

Für die Antragstellenden sind folgende Informationen wichtig:

  1. Ein Antrag wird in der Regel nur bewilligt, wenn eine lückenlose Förderung in der Mittelstufe nachgewiesen werden kann.
  2. Der Antrag muss im ersten Halbjahr der Oberstufe, am besten gleich zu Beginn, gestellt werden (u.a. wegen der geforderten Lückenlosigkeit der Förderung).
  3. Mit der Gewährung des Nachteilsausgleichs ist eine verbindliche Teilnahme an den LRS-Fördermaßnahmen der ERS 1 verbunden.
  4. Notenschutz bedeutet "nur", dass die Rechtschreibfehler bei der Notengebung unberücksichtigt bleiben: Fehler im Bereich Ausdruck, Grammatik, Satzbau, Tempus, Zeichensetzung etc. werden gewertet und können bei entsprechender Häufung zu einem Punktabzug in Klausuren führen.
  5. Der Notenschutz wird im Zeugnis vermerkt, die Arbeitszeitverlängerung nicht.
  6. Die Gewährung von Notenschutz in einem Halbjahr der Q-Phase wird nicht nur im Zeugnis dieses Halbjahres, sondern auch im Abiturzeugnis ausgewiesen.
  7. Einen Notenschutz gibt es in den Abiturklausuren nicht, eine Arbeitszeitverlängerung muss für diese Prüfungen explizit und fristgerecht beantragt (und von der Prüfungskommission genehmigt) werden.
  8. Sollte der Antrag vom Schulamt prinzipiell bewilligt werden, muss er zu Beginn jedes Halbjahres neu gestellt werden (Folgeantrag s.u.) – hierbei reicht jedoch die Zustimmung der Schule (Klassenkonferenz).

LRS_Antrag_Nachteilsausgleich herunterladen

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.